Kanzlei Bielefeld: Kompetenz im Arbeitsrecht

Die Kanzlei Bielefeld bietet spezialisierte arbeitsrechtliche Beratung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Region Ostwestfalen-Lippe. Fokus liegt auf individueller Vertragsgestaltung, effektiver Konfliktlösung und prozesssicherer Vertretung vor dem Arbeitsgericht Bielefeld sowie dem Landesarbeitsgericht Hamm.

Detaillierte Themen und Praxisfelder

Detaillierte Themen und Praxisfelder

Die anwaltliche Tätigkeit umfasst die gesamte Bandbreite des Arbeitsrechts: Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Durchsetzung von Vergütungsansprüchen, Verteidigung in Kündigungsschutzverfahren sowie Beratung bei kollektiven Fragen wie Betriebsverfassungsrecht und Tariffragen. Strategische Vertragsklauseln werden rechtssicher formuliert, damit Arbeitgeber Betriebsabläufe schützen und Arbeitnehmer faire Bedingungen erhalten. Für befristete Verträge erfolgt Prüfung nach Teilzeit- und Befristungsgesetz, für unbefristete Verträge nach allgemeinen Kündigungsfristen und individualvertraglichen Vereinbarungen.

Im Bereich Kündigungsschutz sind Fristen zentral: Kündigungsschutzklage muss binnen drei Wochen beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Vorgerichtliche Schritte wie Abmahnung, Anhörungen und Verhandlungen zu Aufhebungsverträgen und Abfindungen werden strukturiert vorbereitet, um Haftungsrisiken und finanzielle Nachteile zu minimieren. Bei mobbing, Diskriminierung und Persönlichkeitsrechtsverletzungen werden Maßgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) angewandt; Beweissicherung und Dokumentation sind hier entscheidend.

Lohn- und Gehaltsstreitigkeiten betreffen

Lohn- und Gehaltsstreitigkeiten betreffen oft nicht nur Nachforderungen, sondern auch Urlaubsabgeltung, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz und Ansprüche bei Insolvenz des Arbeitgebers. Zur Arbeitszeitberatung gehören Überstundenvergütung, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft und gesetzliche Ruhezeiten nach Arbeitszeitgesetz. Elternzeit, Mutterschutz und Teilzeitrechte werden unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung umgesetzt, wobei Sonderregelungen für Kündigungsschutz während der Schutzfristen zu beachten sind.

Betriebsverfassungsrecht umfasst Beratung des Betriebsrats, Unterstützung bei Betriebsänderungen sowie Begleitung von Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen. Tarifrechtliche Fragen betreffen Branchenvereinbarungen, Geltungsklauseln und Rahmentarifverträge; die Kanzlei prüft die tarifliche Bindung und setzt tarifliche Ansprüche durch. Bei Insolvenz des Arbeitgebers sind Ansprüche gegenüber der Bundesagentur für Arbeit geltend zu machen, außerdem besteht Anspruch auf Insolvenzgeld für die letzten drei Monatsgehälter vor Insolvenzantrag.

Präventive Compliance-Beratung hilft Arbeitgebern, interne Richtlinien, Meldesysteme und Schulungen zu implementieren, um Risiken wie Diskriminierung und Schwarzarbeit zu reduzieren. Mediation und außergerichtliche Konfliktlösung werden als kostensparende Alternative zur gerichtlichen Auseinandersetzung angeboten; mediative Verfahren haben sich bei Erhalt des Arbeitsverhältnisses sowie bei einvernehmlichen Trennungen bewährt.

Verfahrensführung vor dem Arbeitsgericht folgt klaren Abläufen

Klageschrift, Schriftsätze, Güteverhandlung und Beweisaufnahme. Für die Prozessvorbereitung sind Aufbewahrung relevanter Dokumente, E‑Mail‑Korrespondenz, Zeitnachweise und Zeugenlisten unverzichtbar. Die Kanzlei setzt gezielte Beweissicherungsstrategien ein, darunter Anträge auf Sicherungsverfügungen und Dokumentenbeschaffung nach Zivilprozessordnung, soweit zulässig.

Vor der nächsten Tabelle erfolgt ergänzende Erläuterung zu praktischen Fristen und Rechtsgrundlagen, die in vielen Fällen entscheidend sind. Nachfolgend werden zentrale Fallarten mit relevanten Grundlagen und Hinweisen übersichtlich dargestellt. Bitte beachten: individuelle Umstände können Abweichungen erforderlich machen; eine Fallprüfung ist ratsam.

Thema Relevante Rechtsgrundlage Typische Frist Praxishinweis
Kündigungsschutzklage KSchG (§4) 3 Wochen Fristbeginn mit Zugang der Kündigung; sofort handeln
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Entgeltfortzahlungsgesetz 6 Wochen Arbeitgeber Lückenlose Krankmeldungen und AU-Bescheinigungen sichern Ansprüche
Elternzeit und Mutterschutz BEEG, MuSchG Anzeigefristen variabel Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor Geburt in der Regel
Befristete Arbeitsverträge TzBfG Vor Beschäftigungsbeginn prüfen Sachgrundnachweis und Verkettungsverbote beachten
Abfindung bei Aufhebungsvertrag Kein gesetzlicher Anspruch Verhandlungssache Nutzung von Abfindungsformel bei Kündigungsschutzklage vermeiden
Insolvenz und Insolvenzgeld Insolvenzgeldverordnung Ansprüche nach Insolvenzantrag Ansprüche schnell bei Bundesagentur anmelden
Betriebsänderung, Sozialplan BetrVG Verhandlungen vor Umsetzung Betriebsrat frühzeitig einbinden
Tarifbindung Tarifvertragsgesetz abhängig Betriebsvereinbarungen prüfen, Lohnansprüche festlegen

Nach der Auflistung zeigt die Praxis, dass proaktives Dokumentieren und fristgerechtes Handeln oft den Unterschied zwischen Prozessgewinn und Nachteilen ausmacht. Die rechtliche Bewertung berücksichtigt Tarifbindung, individuelle Vereinbarungen und einschlägige Landesrechtsprechung, etwa Urteile des Landesarbeitsgerichts Hamm.

Honorarmodelle, Mandatsablauf, Erreichbarkeit und häufig gestellte Fragen

Honorarmodelle, Mandatsablauf, Erreichbarkeit und häufig gestellte Fragen

Honorare richten sich nach RVG sowie individuellen Vereinbarungen. Übliche Modelle sind Stundenhonorar, Pauschalvertrag für Erstberatung und Erfolgsbeteiligung bei Verhandlungen. Ersteinschätzungen werden häufig gegen eine Pauschale angeboten; bei Bedürftigkeit ist Prozesskostenhilfe möglich. Verfahrenskostenhilfe deckt Anwaltshonorare und Gerichtskosten ganz oder teilweise, wenn persönliche und wirtschaftliche Voraussetzungen erfüllt sind.

Der Mandatsablauf beginnt mit einer Erstberatung, gefolgt von schriftlicher Mandatsbestätigung, Korrespondenz mit Gegenseite, außergerichtlichen Verhandlungen und gegebenenfalls Klageerhebung. Im Prozess erfolgt Vertretung bei Terminen, Beweiserhebung und nach Rechtskraft gegebenenfalls Zwangsvollstreckung. Standorte sind zentral in Bielefeld gelegen und gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar; Termine werden auch digital angeboten, um schnelle Reaktionszeiten sicherzustellen.

Häufige Fragen mit kurzen Antworten:

  • Welche Frist gilt für Kündigungsschutzklage? Drei Wochen ab Zugang der Kündigung.
  • Besteht Anspruch auf Abfindung? Kein allgemeiner Anspruch, oft Verhandlungsthema oder Ergebnis gerichtlicher Vergleiche.
  • Wann ist Prozesskostenhilfe möglich? Bei niedrigen Einkünften und Erfolgsaussichten kann diese gewährt werden.
  • Wie lange zahlt der Arbeitgeber bei Krankheit weiter? In der Regel sechs Wochen Entgeltfortzahlung.

Für eine verbindliche rechtliche Einschätzung und Terminvereinbarung stehen Beratungsplätze nach Vereinbarung zur Verfügung. Kontaktinformationen und Öffnungszeiten sind über die Webseite und die Service-Hotline abrufbar.

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